Volkswirtschaftslehre - Dr. Jürgen Faik

Letzte Aktualisierung am 30.10.2019

Standpunkt

"Krieg der Generationen"

zurück zur Übersicht23.10.2005

In Anlehnung an H. G. Wells´ grandioses Werk “Krieg der Welten“ könnte man im gesellschaftspolitischen Bereich der Bundesrepublik Deutschland zugespitzt fast schon von einem “Krieg der Generationen“ sprechen. Konkreter formuliert, scheint es so, als hätten die Alten – sozusagen das Pendant zu Wells´ Außerirdischen – die Jungen – sozusagen das Pendant zur Londoner Stadtbevölkerung in Wells´ Roman – im Würgegriff. Damit aber dieser (Beinahe-)“Krieg“ nicht eskaliert und – wie bei H. G. Wells – mit der Niederlage einer der beiden Gruppen endet, ist über Ventile nachzudenken, welche den Druck im Generationenkampf vermindern.

Hintergrund der hier angestellten Betrachtungen ist, dass in der Bundesrepublik Deutschland der Anteil der Alten – d. h. hier: der über 60-Jährigen – an der Gesamtbevölkerung kontinuierlich angestiegen ist: Betrug er 1950 nur knapp 15 %, so überstieg er in den 1970er Jahren erstmals die 20-Prozent-Marke und liegt aktuell bei knapp 25 %. Betrachtet man den Anteil der Alten an allen Erwachsenen – d. h. hier: unter dem vom Statistischen Bundesamt vorgenommenen Ausschluss der unter 20-Jährigen – in der Bundesrepublik Deutschland, stellt sich die Sachlage noch beeindruckender dar: Dann nämlich ergibt sich bis heute von einem Ausgangsniveau von etwas über 20 % im Jahre 1950 eine kontinuierliche Anteilssteigerung um ca. zehn Prozentpunkte auf über 30 %. Etwas anders formuliert, hat sich das Verhältnis zwischen den Alten und den jungen Erwachsenen – der so genannte Altenquotient – in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von einem halben Jahrhundert von gut 25 % auf über 45 % fast verdoppelt. Amtliche Schätzungen legen nahe, dass sich der Altenquotient in Deutschland bis zum Jahre 2030 auf 70-75 % und bis 2050 gar auf 75-80 % erhöhen wird.

Der Einfluss der Alten auf das gesellschaftliche Geschehen in Deutschland dürfte also (weiter) zunehmen. Gemäß dem Median-Wähler-Konzept ist davon auszugehen, dass Wahlen in Deutschland bereits jetzt maßgeblich durch die wirtschaftliche Lage der älteren Wohnbevölkerung beeinflusst werden. Für die Zukunft ist hier – vor dem Hintergrund der skizzierten quantitativen Bedeutungsgewinne der Alten – sogar von einem noch größeren entsprechenden strukturellen Einfluss der Alten auszugehen.

Diese Szenarien stimmen hinsichtlich der weiteren volkswirtschaftlichen Entwicklung nachdenklich. Es besteht die nicht ganz unbegründete Befürchtung, dass die Alten – unterstützt durch diejenigen, die sich kurz vor dem Eintritt in die Altersphase befinden – ihre politischen Interessen in hohem Maße zu Lasten der Jungen durchsetzen. Die von den wirtschaftlich Aktiven erwirtschafteten Erträge würden dann zu immer größeren Teilen zu Gunsten der in einem wirtschaftlichen Sinne inaktiven Alten umverteilt. Die wirtschaftlichen Belastungen der wirtschaftlich aktiven Jungen könnten für diese im wahrsten Wortsinne unerträglich werden, zumal ihre Haushalte typischerweise größer als die der inaktiven Alten sind und daher mehr Personen von einem vorgegebenen (real möglicherweise nicht adäquat angestiegenen bzw. gar gesunkenen) Einkommen versorgt werden müssen.

Hinzu kommt, dass im Extremum der Bedeutungsgewinn der Alten nicht nur auf der konsumptiven Ebene, sondern auch auf der investiven Ebene zu Umverteilungen zu ihren Gunsten führen würde. Die Investitionsstruktur änderte sich in diesem Sinne etwa von Investitionen in Bildung, Kindertagesstätten und dergleichen für die Jüngeren hin zu Investitionen in Altersheime u. ä. für die Älteren. Zwar würden sich hierdurch gewisse Beschäftigungsmöglichkeiten für die erwerbstätigen Jungen ergeben. Gleichwohl stimmt eine solche Entwicklung in einem rohstoffarmen Land wie der Bundesrepublik Deutschland unter Wachstumsgesichtspunkten insofern nachdenklich, als “Investitionen in die Zukunft“ möglicherweise unterblieben, welche für eine evolutorische Volkswirtschaft unabdingbar sind. Es drohte in einem solchen Fall die Gefahr wirtschaftlicher Stagnation.

Zwar ist richtig, dass in Deutschland offenkundig nicht wenige Alte altruistischer als z. B. in den USA denken, in denen die Abschottung und das Eigennutzinteresse der Alten viel ausgeprägter erscheinen. Dies dokumentiert sich dort in Kommunen mit einem (sehr) hohen Altenanteil mitunter z. B. in der Vermeidung von Ausgaben für den Bau bzw. Ausbau von Schulen sowie in der Errichtung reiner Altensiedlungen. Gleichwohl dürfte – vor dem Hintergrund einschlägiger politologischer Untersuchungen – unstrittig sein, dass auch in Deutschland Wahlen maßgeblich durch die demografischen Veränderungen – vermittelt etwa über die Rentenpolitik – geprägt wurden.

Damit die skizzierten Horrorszenarien nicht eintreten, ist ein Umdenken angesagt. Es muss den Alten verdeutlicht werden, dass auch von ihnen legitimerweise Lasten abverlangt werden dürfen, damit das Gemeinwesen auch künftig noch funktionsfähig bleiben kann.

Lester C. Thurow verdeutlicht in seinem Buch “Die Zukunft des Kapitalismus“ aus dem Jahre 2000 (deutsche Übersetzung; auf Seite 145) anschaulich, dass beispielsweise das Rentenalter keine fixe Größe sein sollte, sondern vielmehr den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen ist, d. h. unter bestimmten Bedingungen auch ansteigen kann.

Hierzu sind zunächst zwei grundsätzliche Fragen zu stellen: 1. Wie viel Steuern (bzw. Beiträge) sind die Gesellschaftsmitglieder zu zahlen bereit? und 2. Welche Dienstleistungen und Investitionen außerhalb des sozialen Sicherungssystems seitens des Staates (z. B. für die Landesverteidigung oder für die Infrastruktur eines Landes) sind unverzichtbar?

Hat man beide Fragen beantwortet und subtrahiert den Wert der staatlichen Dienstleistungen und Investitionen außerhalb des sozialen Sicherungssystems von dem ermittelten Steuer-/Beitragsvolumen, erhält man das für die Finanzierung des sozialen Bereichs verfügbare Steuer- bzw. Beitragsaufkommen. Dividiert man nun diese Geldsumme durch das Produkt aus dem (im Vergleich zur jüngeren Generation berechneten) Pro-Kopf-Einkommen für die Alten einerseits und aus der Anzahl der Alten andererseits, erhält man die Höchstzahl an Jahren, über die hinweg das betreffende soziale Sicherungssystem einen Durchschnittsrentner finanzieren kann. Subtrahiert man diesen Wert von den Jahren, die aus der durchschnittlichen ferneren Lebenserwartung ab dem Alter von 65 Jahren resultieren, ergibt sich schließlich das Renteneintrittsalter, welches sich eine Gesellschaft aus ökonomischer Sicht leisten kann.

Diese Berechnungsgrundlagen machen deutlich, dass auch die Alten ihren Beitrag zu einer Finanzierung der sozialen Sicherung leisten müssen, soll das Gesamtsystem nicht implodieren. Bei – ab einem gewissen Punkt gegebenen – Abgabenwiderständen seitens der jüngeren Generation müssten die Älteren ihr Scherflein zur Finanzierung des Gesamtsystems in Form sinkender Leistungsansprüche oder einer Verlängerung ihrer Lebensarbeitszeit beitragen.

In einem solidarischen Sinne erscheint in diesem Zusammenhang die Forderung zwangsläufig, dass in institutionell zersplitterten Sicherungssystemen alle Sicherungseinrichtungen in gleicher Weise die unumgänglichen Belastungen ihrer jeweiligen Alten-Klientel auferlegen müssen. Würde also das gesetzliche Renteneintrittsalter in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung auf, sagen wir einmal, 67 Jahre heraufgesetzt, müsste in dieser Sicht eine solche Erhöhung konsequenterweise auch unmittelbar in anderen Sicherungssystemen wie der deutschen Beamtenversorgung oder der Alterssicherung für Landwirte beschlossen werden. Noch solidarischer wäre eine für alle Bevölkerungsgruppen einheitliche Sozialversicherung, eine “Bürgerversicherung“.

Der Generationenkonflikt könne, so wird vielfach gerade von Hardcore-Ökonomen argumentiert, durch eine Umstellung der Finanzierungsmodalitäten von den überwiegend nach dem Umlageverfahren konzipierten sozialen Sicherungseinrichtungen in Richtung von (deutlich) mehr Kapitaldeckung wesentlich entschärft werden. Ist eine solche Umstellung aber wirklich ein “Königsweg“? Zweifel sind angebracht.

Diese sind darin begründet, dass die solchen Vorschlägen zugrunde liegende Aussage, demografische Belastungen träfen kapitalgedeckte Sicherungsformen nicht bzw. nur unwesentlich, schlicht und ergreifend jeglicher realen Grundlage entbehrt. Die Realität spricht nämlich insofern eine andere Sprache, als die privaten Lebensversicherer etwa in Deutschland angesichts der gestiegenen Lebenserwartung schon seit einiger Zeit Anpassungen bei Beiträgen und Leistungen vorgenommen haben. In einer alternden Gesellschaft kann sich speziell bei Kapitaldeckung der Alterssicherung zudem das Problem stellen, dass die im Laufe des Erwerbslebens akkumulierten Vermögensbestände im Verrentungsfall unzureichende Erlösmöglichkeiten bieten, da dem vermehrten Kapitalangebot seitens der Älteren gegebenenfalls eine zu geringe effektive Nachfrage seitens der schrumpfenden jüngeren Bevölkerung gegenübersteht.

Es soll an dieser Stelle zwar durchaus zugestanden werden, dass unter dem ökonomischen Gesichtspunkt der Risikodiversifizierung einiges für eine schrittweise, begrenzte Gewichteverlagerung von der umlagefinanzierten Sozialversicherung hin zu kapitalgedeckten Vorsorgeformen spricht. Gleichwohl spricht m. E. noch viel mehr für die Beibehaltung umlagefinanzierter Sicherungsformen als “Eckpfeiler“ der Sozialpolitik. Umlagefinanzierte Sicherungsformen haben in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass sie in der Lage sind, flexibel auf größere Veränderungen in der ökonomischen und sozialen Umwelt zu reagieren. Das Beispiel der deutschen Einigung legt hierüber beredtes Zeugnis ab.

Zusammengefasst sind daher – worauf oben eindringlich hingewiesen wurde – vorrangig Anpassungen “im System“ ebenso wie eine Veränderung der individuellen Einstellungen (sozusagen qua “moral persuasion“) hin zu einer stärkeren Entlastung der Jüngeren unabdingbar, soll der “(Beinahe-)Krieg der Generationen“ nicht eskalieren.

Jürgen Faik